Unfallgutachten nach unverschuldetem Verkehrsunfall
Unfallgutachten nach unverschuldetem Verkehrsunfall
Sie hatten einen unverschuldeten Verkehrsunfall in Ludwigsburg, Stuttgart oder Umgebung? Das Kfz-Sachverständigenbüro Kunz dokumentiert den Schaden unabhängig, ermittelt die erforderlichen Reparaturkosten und stellt alle technisch sowie wirtschaftlich relevanten Fahrzeugwerte fest. Auf Wunsch besichtigen wir Ihr Fahrzeug bei Ihnen, an Ihrem Arbeitsplatz, in der Werkstatt, im Autohaus oder am Abstellort.
Wichtig nach dem Unfall
Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich selbst einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen wählen. Sie müssen nicht den Gutachter der gegnerischen Versicherung beauftragen. Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten regelmäßig zum ersatzfähigen Schaden.
Was ist ein Haftpflichtschaden?
Ein Haftpflichtschaden liegt vor, wenn Ihr Fahrzeug durch eine andere Person oder ein anderes Fahrzeug beschädigt wurde und der Schädiger beziehungsweise dessen Haftpflichtversicherung für den Schaden einzustehen hat. Typische Fälle sind:
- Ein anderes Fahrzeug fährt auf Ihr Fahrzeug auf.
- Ihr geparktes Fahrzeug wird angefahren.
- Ein Unfallgegner missachtet Ihre Vorfahrt.
- Beim Ausparken oder Fahrspurwechsel wird Ihr Fahrzeug beschädigt.
- Herabfallende oder unzureichend gesicherte Ladung beschädigt Ihr Fahrzeug.
Bei einem Haftpflichtschaden reguliert grundsätzlich die Haftpflichtversicherung des Unfallverursachers. Anders als beim Kaskoschaden wird der Schaden somit nicht über Ihre eigene Fahrzeugversicherung abgewickelt – soweit die Haftung des Unfallgegners besteht.
Ihr Recht auf eine unabhängige Schadenfeststellung
Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall dürfen Sie grundsätzlich selbst entscheiden, welchen qualifizierten Kfz-Sachverständigen Sie mit der Schadenfeststellung beauftragen. Ein unabhängiges Gutachten schafft die Grundlage, damit der Schaden nachvollziehbar dokumentiert und gegenüber der gegnerischen Versicherung geltend gemacht werden kann.
Je nach Einzelfall können unter anderem folgende Schadenpositionen relevant sein:
- erforderliche Reparaturkosten
- merkantile Wertminderung
- Sachverständigenkosten
- Abschlepp- und Bergungskosten
- Nutzungsausfall oder erforderliche Mietwagenkosten
- Rechtsanwaltskosten
- Wiederbeschaffungsaufwand bei Totalschaden
- weitere unfallbedingte Nebenkosten
Welche Ansprüche tatsächlich bestehen, hängt vom Unfallhergang, einer möglichen Mithaftung und den Umständen des Einzelfalls ab. Die rechtliche Prüfung und Durchsetzung übernimmt ein Rechtsanwalt.
Warum ein Kostenvoranschlag häufig nicht ausreicht
Ein Kostenvoranschlag nennt im Wesentlichen die voraussichtlichen Reparaturkosten. Ein qualifiziertes Unfallgutachten geht deutlich weiter und dient zugleich der Beweissicherung. Es kann unter anderem enthalten:
- vollständige Fotodokumentation und genaue Schadenbeschreibung
- fachgerechter Reparaturweg und Reparaturkostenkalkulation
- Prüfung möglicher verdeckter Schäden
- Wiederbeschaffungswert, Restwert und Wiederbeschaffungsdauer
- Reparaturdauer und Nutzungsausfallklasse
- merkantile Wertminderung
- Feststellungen zur Verkehrs- und Betriebssicherheit
- Dokumentation und Abgrenzung von Vor- und Altschäden
- Beurteilung, ob ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt
Umfassende Untersuchung des Fahrzeugs
Wir betrachten nicht nur die unmittelbar sichtbare Beschädigung, sondern untersuchen das Fahrzeug umfassend und schadenbezogen. Dabei prüfen wir je nach Schadenbild insbesondere Karosserie- und Strukturbauteile, Stoßfänger und dahinterliegende Komponenten, Achsen, Räder, Fahrwerk, Beleuchtung, Sicherheitssysteme, Sensoren, Fahrerassistenzsysteme und mögliche Hochvoltkomponenten.
Prüfung auf Vor- und Altschäden
Nicht jedem Fahrzeughalter sind frühere Schäden aus der Vorbesitzerhistorie bekannt. Deshalb prüfen wir das Fahrzeug auf erkennbare Vorschäden, frühere Reparaturen und Nachlackierungen. Hierzu führen wir an den relevanten Karosseriebauteilen eine Lackschichtdickenmessung durch. Zusätzlich dokumentieren wir den allgemeinen Fahrzeugzustand und messen die Reifenprofiltiefen.
Diese Feststellungen helfen, den aktuellen Unfallschaden von bereits vorhandenen Beschädigungen abzugrenzen und Wiederbeschaffungswert sowie eine mögliche Wertminderung sachgerecht zu beurteilen.
Freilegung verdeckter Schäden
Nicht alle Unfallschäden sind von außen erkennbar. Unter einem beschädigten Stoßfänger können beispielsweise Aufprallträger, Halter, Sensoren, Kühler, Leitungen oder Karosseriestrukturen betroffen sein. Ist eine Demontage beziehungsweise Freilegung des Schadenbereichs erforderlich, vereinbaren wir nach Möglichkeit bereits im Vorfeld einen Termin in einer geeigneten Werkstatt.
Wird die Notwendigkeit erst bei der ersten Besichtigung erkennbar, kann ein weiterer Termin erforderlich werden. Die freigelegten Bauteile werden anschließend geprüft und dokumentiert; zusätzliche unfallbedingte Schäden fließen in das Gutachten oder einen Nachtrag ein.
Vermessung und weiterführende Prüfungen
Besteht aufgrund des Unfallhergangs oder Schadenbilds ein Verdacht auf Veränderungen an Fahrwerk, Achsen, Karosseriestruktur oder Rahmen, organisieren beziehungsweise begleiten wir die erforderlichen Prüfungen. Dazu können gehören:
- Achsvermessung
- Karosserie- oder Strukturvermessung
- Rahmenvermessung bei Motorrädern und anderen Krafträdern
- Prüfung von Fahrwerks- und Lenkungskomponenten
Die Messergebnisse werden ausgewertet, dokumentiert und bei der Festlegung des Reparaturwegs berücksichtigt.
Fahrzeugdiagnose und Fehlerspeicher
Je nach Fahrzeug, Schadenbild und technischer Kompatibilität lesen wir relevante Fahrzeugsysteme und Fehlerspeicher aus. Dadurch lässt sich prüfen, ob unfallrelevante Fehler oder Ereignisse in Steuergeräten abgelegt wurden. Dies kann beispielsweise Rückhalte-, Fahrerassistenz-, Fahrwerks-, Beleuchtungs- oder Hochvoltsysteme betreffen.
Hochvoltbatterie und SOH bei Elektrofahrzeugen
Bei Elektro- und Hybridfahrzeugen berücksichtigen wir – soweit technisch möglich und für die Bewertung erforderlich – auch den Zustand der Hochvoltbatterie. Der State of Health, kurz SOH, kann den Wiederbeschaffungswert eines Elektrofahrzeugs wesentlich beeinflussen. Da der Wiederbeschaffungswert wiederum eine wichtige Grundlage für die wirtschaftliche Schadenbeurteilung und eine mögliche Wertminderung ist, kann die Ermittlung des Batteriezustands entscheidend sein.
Reparaturweg nach Herstellervorgaben
Die Festlegung des fachgerechten Reparaturwegs erfolgt auf Grundlage der Qualifikation und langjährigen Erfahrung unserer Sachverständigen. Schwierige oder technisch nicht eindeutige Fälle besprechen wir zusätzlich im Team.
Für die Reparaturkostenkalkulation nutzen wir unter anderem die gängigen Systeme DAT und Audatex. Diese bilden eine wichtige Grundlage, erfassen jedoch nicht in jedem Schadenfall automatisch sämtliche modellspezifischen Arbeiten. Deshalb prüfen wir ergänzend die Reparaturleitfäden und technischen Informationen des jeweiligen Fahrzeugherstellers.
Auf diese Weise können wir unter anderem zusätzliche Demontagearbeiten, vorgeschriebene Mess- und Diagnosearbeiten, Kalibrierungen, besondere Fügeverfahren, Hochvolt-Sicherheitsmaßnahmen, einmalig verwendbare Befestigungsteile sowie Korrosionsschutz- und Abdichtungsmaßnahmen berücksichtigen. Ziel ist es, den voraussichtlichen Reparaturaufwand so vollständig und nachvollziehbar wie möglich abzubilden.
Reparaturschaden oder wirtschaftlicher Totalschaden?
Ein Fahrzeug kann technisch reparierbar sein und dennoch einen wirtschaftlichen Totalschaden aufweisen. Für diese Beurteilung ermitteln wir unter anderem den Wiederbeschaffungswert vor dem Unfall, die voraussichtlichen Reparaturkosten, den Restwert und die Wiederbeschaffungsdauer. Gegebenenfalls prüfen wir außerdem die technischen Werte, die für eine Reparatur innerhalb der sogenannten 130-Prozent-Grenze relevant sind.
Merkantile Wertminderung
Auch nach einer fachgerechten Reparatur kann ein Fahrzeug auf dem Gebrauchtwagenmarkt weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Diese verbleibende Einbuße wird als merkantile Wertminderung bezeichnet. Wir ermitteln sie unter Berücksichtigung von Fahrzeugwert, Alter, Laufleistung, Schadenumfang, Reparaturweg, Marktgängigkeit und weiteren Merkmalen des Einzelfalls.
Auch ohne sofortige Reparatur abrechnen
Bei einem Haftpflichtschaden kann grundsätzlich auch auf Grundlage des Gutachtens abgerechnet werden, ohne das Fahrzeug sofort reparieren zu lassen. Bei dieser sogenannten fiktiven Abrechnung wird Umsatzsteuer nur ersetzt, wenn und soweit sie tatsächlich angefallen ist. Da Versicherungen einzelne Positionen prüfen oder kürzen können, sollte die geeignete Abrechnungsart im Einzelfall rechtlich geklärt werden.
Schadengutachten für zahlreiche Fahrzeugarten
Unsere Sachverständigentätigkeit beschränkt sich nicht auf Pkw. Wir begutachten unter anderem:
- Pkw, Transporter sowie Elektro- und Hybridfahrzeuge
- Motorräder, Krafträder, Roller, Trikes, Quads und ATVs
- Lkw, Zugmaschinen, Auflieger und Anhänger
- Omnibusse und Gelenkbusse
- Fahrzeuge mit Hoch-, Tief- und Sonderaufbauten
- getunte, technisch veränderte und individuell umgebaute Fahrzeuge
Bei Nutzfahrzeugen und Sonderaufbauten prüfen wir beispielsweise, ob eine Instandsetzung, die Übernahme vorhandener Aggregate auf ein Ersatzfahrzeug oder ein Neuaufbau technisch und wirtschaftlich sinnvoll ist. Bei getunten Fahrzeugen dokumentieren und bewerten wir den konkreten Zustand vor dem Unfall einschließlich nachgewiesener Umbauten und Zubehörteile.
Erfahrung auch bei komplexen Schadenfällen
Durch langjährige praktische Erfahrung sowie den regelmäßigen fachlichen Austausch mit Verkehrsrechtsanwälten erkennen wir häufig bereits bei der ersten Besichtigung, welche technischen oder organisatorischen Besonderheiten zu beachten sind. Dazu zählen beispielsweise Leasing- und Finanzierungsfahrzeuge, Mithaftungs- und Quotenschäden, Auslandsschäden, Schäden durch Kinder oder Tiere, Naturereignisse, Gebäude beziehungsweise Garagen sowie Betriebs- und Eigenschäden.
Wir geben eine erste technische und organisatorische Orientierung und vermitteln bei Bedarf geeignete Ansprechpartner aus unserem Netzwerk. Eine verbindliche rechtliche Beurteilung der Haftungs- oder Schuldfrage bleibt Rechtsanwälten vorbehalten.
Aktuelles Fachwissen durch regelmäßige Weiterbildung
Fahrzeugtechnik und Reparaturverfahren entwickeln sich kontinuierlich weiter. Deshalb nehmen unsere Sachverständigen regelmäßig an Schulungen von Fahrzeugherstellern sowie an Fortbildungen anerkannter Verbände, Organisationen und führender Unternehmen der Reparaturbranche teil. Dieses Wissen fließt unmittelbar in unsere Gutachten, Fahrzeugbewertungen und Reparaturwege ein.
So läuft die Begutachtung bei uns ab
- Kontakt und Termin: Sie rufen uns an oder buchen den Termin online. Teilen Sie uns kurz den Unfallhergang und den Standort des Fahrzeugs mit.
- Besichtigung: Wir begutachten das Fahrzeug nach Vereinbarung in unserem Büro oder mobil bei Ihnen, am Arbeitsplatz, in der Werkstatt, im Autohaus, beim Abschleppunternehmen oder am Abstellort.
- Schadenaufnahme: Wir fotografieren und vermessen die Beschädigungen, erfassen die Fahrzeugdaten, prüfen den Gesamtzustand und führen die erforderlichen technischen Untersuchungen durch.
- Freilegung und Vermessung: Falls erforderlich, koordinieren wir die Freilegung des Schadenbereichs sowie Achs-, Karosserie- oder Rahmenvermessungen und ergänzende Diagnosen.
- Gutachtenerstellung: Wir erstellen das Unfallgutachten mit Reparaturkostenkalkulation und allen erforderlichen technischen sowie wirtschaftlichen Werten.
- Weiterleitung und Begleitung: Das Gutachten wird nach Ihrer Beauftragung an die vorgesehenen Beteiligten übermittelt. Auch bei Rückfragen, Reparaturerweiterungen und Nachträgen bleiben wir Ihr technischer Ansprechpartner.
Diese Unterlagen helfen uns
- Zulassungsbescheinigung Teil I
- Unfalltag und Unfallort
- Kennzeichen und Versicherungsdaten des Unfallgegners
- Schadennummer, sofern bereits vorhanden
- Unfallbericht oder polizeiliches Aktenzeichen
- Fotos von der Unfallstelle und Kontaktdaten möglicher Zeugen
- Unterlagen zu früheren Schäden und Reparaturen
- bei Sonderausstattung oder Umbauten: Rechnungen, Eintragungen, Abnahmen oder Gutachten
Fehlen einzelne Angaben, können Sie uns trotzdem bereits kontaktieren. Wir klären gemeinsam, welche Informationen noch benötigt werden.
Warum Kfz-Sachverständigenbüro Kunz?
- unabhängige und objektive Schadenfeststellung
- persönliche Betreuung durch qualifizierte und erfahrene Kfz-Sachverständige
- umfassende Beweissicherung und Prüfung möglicher verdeckter Schäden
- Reparaturkalkulation unter Berücksichtigung von Herstellervorgaben
- Erfahrung mit Pkw, Motorrädern, Nutzfahrzeugen, Sonderaufbauten sowie Elektro- und Hybridfahrzeugen
- mobile Begutachtung im Raum Ludwigsburg, Stuttgart und Umgebung
- Unterstützung bei technischen Rückfragen, Nachbesichtigungen und Nachträgen
Jetzt Unfallgutachten vereinbaren
Warten Sie nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall nicht unnötig lange. Eine frühzeitige Schadenaufnahme erleichtert die Beweissicherung und die weitere Regulierung. Vereinbaren Sie Ihren Termin bequem online oder rufen Sie uns direkt an.
Häufig gestellte Fragen
Muss ich den Gutachter der gegnerischen Versicherung akzeptieren?
Nein. Als Geschädigter dürfen Sie grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen.
Wer bezahlt das Unfallgutachten?
Bei einem unverschuldeten Verkehrsunfall gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden. Bei einer Mithaftung kann die Erstattung entsprechend der Haftungsquote reduziert sein. Bei sehr geringfügigen Schäden kann statt eines vollständigen Gutachtens eine kostengünstigere Schadenaufnahme sinnvoll sein.
Kann ich meine Werkstatt selbst auswählen?
Grundsätzlich können Sie selbst entscheiden, in welcher Werkstatt Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen. Bei besonderen Abrechnungsfällen können rechtliche Besonderheiten bestehen.
Muss ich mein Fahrzeug reparieren lassen?
Nicht in jedem Fall. Abhängig vom Schaden und der Abrechnungsart kann auch auf Gutachtenbasis abgerechnet werden. Für besondere Fälle, insbesondere die 130-Prozent-Grenze, gelten zusätzliche Voraussetzungen.
Was ist, wenn mein Fahrzeug nicht mehr fahrbereit ist?
Kontaktieren Sie uns möglichst frühzeitig. Das Fahrzeug sollte bis zur Beweissicherung nicht verwertet oder ohne Abstimmung vollständig zerlegt werden.
Ist ein Gutachten auch bei Leasing oder Finanzierung möglich?
Ja. Zusätzlich müssen jedoch die vertraglichen Vorgaben des Leasinggebers beziehungsweise der finanzierenden Bank berücksichtigt werden.
Was passiert bei Vorschäden?
Bekannte Vorschäden und frühere Reparaturen sollten vollständig mitgeteilt werden. Wir prüfen erkennbare Auffälligkeiten und grenzen den aktuellen Unfallschaden so weit wie möglich von vorhandenen Beschädigungen ab.
Was geschieht, wenn bei der Reparatur weitere Schäden sichtbar werden?
Wir prüfen die zusätzlich festgestellten unfallbedingten Beschädigungen und erstellen bei Bedarf einen Nachtrag zum Gutachten.
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Rechtlicher Hinweis
Die vorstehenden Informationen dienen der allgemeinen Orientierung und ersetzen keine individuelle Rechtsberatung. Die verbindliche rechtliche Prüfung und Durchsetzung von Schadenersatzansprüchen ist Rechtsanwälten vorbehalten.
