In der Werkstatt angekommen
Terminvereinbarung
- Vereinbaren Sie zunächst einen Termin mit uns und dann mit der Werkstatt Ihres Vertrauens.
- Informieren Sie den Serviceberater der Werkstatt bereits bei der Terminvereinbarung, dass Sie Ihren eigenen Gutachter beauftragt haben. In der Regel freut sich der Servicemitarbeiter über die professionelle Unterstützung in der Schadensregulierung.
- Im Autohaus sollten Sie bereits bei Ihrem Termin mitteilen, ob Sie einen Leihwagen benötigen. Falls Ihr Fahrzeug nicht fahrbereit oder verkehrssicher ist, verlangen Sie gleich nach einem gleichwertigen Leihwagen. Ihnen steht ein Fahrzeug zu! Wenn Sie keinen Leihwagen für sich beanspruchen, können Sie sich den entsprechenden Nutzungsausfall für die Reparaturdauer von der Versicherung auszahlen lassen. Diesen Nutzungsausfall ermitteln wir in unserem Gutachten für Sie.
In der Werkstatt
- Wir besichtigen Ihr Unfallfahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl und erstellen schnellstmöglich ein Schadensgutachten – in der Regel noch am selben Tag.