Kfz.- Sachverständigenbüro Kunz
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Gutachten oder Kostenvoranschlag?

 


Kostenvoranschlag oder Kfz-Gutachten – was ist nach einem Unfall sinnvoll?

Nach einem unverschuldeten Verkehrsunfall stellt sich häufig die Frage: Reicht ein Kostenvoranschlag der Werkstatt aus oder sollte ein unabhängiges Kfz-Gutachten erstellt werden?
Die richtige Entscheidung hängt insbesondere von der Schadenhöhe und dem Umfang der Beschädigungen ab. Bei einem kleinen Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag mit aussagekräftigen Schadenfotos ausreichen. Sobald der Schaden jedoch umfangreicher ist oder weitere Ansprüche berücksichtigt werden müssen, bietet ein Kfz-Schadengutachten deutlich mehr Sicherheit.

Was beinhaltet ein Kostenvoranschlag?

Ein Kostenvoranschlag wird in der Regel von einer Vertragswerkstatt oder einer freien Werkstatt erstellt. Er dient hauptsächlich dazu, die voraussichtlichen Reparaturkosten zu ermitteln.
Die Höhe der Kalkulation hängt unter anderem von den Stundenverrechnungssätzen, Ersatzteilpreisen und Arbeitsmethoden der jeweiligen Werkstatt ab. Deshalb können sich die Reparaturkosten einer Vertragswerkstatt deutlich von denen einer freien Werkstatt unterscheiden.
Ein Kostenvoranschlag enthält üblicherweise:

  • die voraussichtlich erforderlichen Reparaturarbeiten,die benötigten Ersatzteile,
  • die angesetzten Arbeitszeiten,
  • die Stundenverrechnungssätze,
  • die Lackierkosten,
  • die voraussichtlichen Gesamtreparaturkosten.

Weitere schadenrelevante Werte werden in einem einfachen Kostenvoranschlag normalerweise nicht oder nicht vollständig ermittelt.

Was beinhaltet ein Kfz-Schadengutachten?

Ein unabhängiges Kfz-Gutachten dokumentiert den Unfallschaden umfassend und bildet eine belastbare Grundlage für die Schadenregulierung mit der gegnerischen Haftpflichtversicherung.
Neben den reinen Reparaturkosten können – abhängig vom jeweiligen Schadenfall – unter anderem folgende Werte ermittelt und dokumentiert werden:

  • Reparaturkosten,merkantile Wertminderung,
  • Wiederbeschaffungswert,
  • Restwert,
  • Wiederbeschaffungsdauer,
  • voraussichtliche Reparaturdauer,
  • Nutzungsausfallklasse,
  • technische und wirtschaftliche Reparaturwürdigkeit,
  • mögliche Vorschäden,
  • unfallbedingte Schadenabgrenzung,
  • Verkehrs- und Betriebssicherheit des Fahrzeugs.

Darüber hinaus enthält das Gutachten eine ausführliche Fotodokumentation. Dadurch werden das Schadenbild, der Fahrzeugzustand und die unfallbedingten Beschädigungen nachvollziehbar festgehalten.

Vorteile eines unabhängigen Kfz-Gutachtens

Umfassende Beweissicherung

Der Schaden wird fachgerecht besichtigt, fotografiert und dokumentiert. Das ist besonders wichtig, wenn es später zu Rückfragen, Kürzungen oder Meinungsverschiedenheiten mit der Versicherung kommt.

Ermittlung der vollständigen Reparaturkosten

Auch äußerlich nicht sofort erkennbare oder technisch zusammenhängende Beschädigungen können bei der Kalkulation berücksichtigt werden. Dadurch sinkt das Risiko, dass der tatsächliche Reparaturaufwand zu niedrig eingeschätzt wird.

Berücksichtigung der Wertminderung

Ein fachgerecht repariertes Unfallfahrzeug kann auf dem Gebrauchtwagenmarkt trotzdem weniger wert sein als ein vergleichbares unfallfreies Fahrzeug. Eine mögliche merkantile Wertminderung wird im Gutachten gesondert ermittelt. In einem einfachen Kostenvoranschlag ist sie normalerweise nicht enthalten.

Ermittlung des Nutzungsausfalls

Wenn Sie während der Reparaturzeit keinen Mietwagen in Anspruch nehmen, kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Nutzungsausfallentschädigung bestehen. Das Gutachten weist die Fahrzeugklasse und die voraussichtliche Ausfall- beziehungsweise Reparaturdauer aus.

Prüfung auf einen wirtschaftlichen Totalschaden

Erst durch die Gegenüberstellung von Reparaturkosten, Wiederbeschaffungswert und Restwert lässt sich zuverlässig beurteilen, ob eine Reparatur wirtschaftlich sinnvoll ist oder ein wirtschaftlicher Totalschaden vorliegt.

Grundlage für eine fiktive Abrechnung

Sie dürfen grundsätzlich selbst entscheiden, ob Sie Ihr Fahrzeug reparieren lassen oder sich den Schaden auszahlen lassen möchten. Bei einer fiktiven Abrechnung erfolgt die Auszahlung grundsätzlich auf Nettobasis; Umsatzsteuer wird nur ersetzt, soweit sie tatsächlich angefallen ist. Ein Gutachten schafft dafür eine nachvollziehbare Abrechnungsgrundlage.

Dokumentation des Fahrzeugzustands

Sonderausstattung, Umbauten, Zubehör, Laufleistung, Pflegezustand sowie vorhandene Alt- und Vorschäden können bei der Fahrzeugbewertung berücksichtigt werden. Das ist besonders bei hochwertigen, älteren, getunten oder außergewöhnlich ausgestatteten Fahrzeugen wichtig.
Unabhängige Schadenfeststellung
Als Geschädigter dürfen Sie bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden grundsätzlich einen unabhängigen Kfz-Sachverständigen Ihrer Wahl beauftragen. Sie müssen sich nicht auf einen von der gegnerischen Versicherung vorgeschlagenen Sachverständigen beschränken.

Wann reicht ein Kostenvoranschlag aus?

Bei einem eindeutig erkennbaren Bagatellschaden kann ein Kostenvoranschlag mit Schadenfotos ausreichend sein. Als Orientierung wird häufig eine Schadenhöhe von ungefähr 1.200 Euro genannt. Entscheidend sind jedoch immer die Umstände des Einzelfalls und die Frage, ob die geringe Schadenhöhe für den Geschädigten bereits erkennbar war. Der ADAC empfiehlt bei Bagatellschäden bis etwa 1.000 Euro einen Kostenvoranschlag mit Fotos; bei höheren Reparaturkosten oder einem möglichen Totalschaden ein Gutachten. ADAC: Verhalten und Ansprüche nach einem Verkehrsunfall
Gerade bei modernen Fahrzeugen können sich hinter äußerlich kleinen Beschädigungen teure Bauteile befinden, beispielsweise:

  • Fahrerassistenzsysteme,Radarsensoren und Kameras,
  • Parksensoren,
  • LED-Scheinwerfer,
  • Hochvoltkomponenten,
  • verdeckte Halter und Befestigungselemente,
  • Verformungen an Karosserie- oder Fahrwerksteilen.

Deshalb sollte vor der Entscheidung fachlich geprüft werden, ob tatsächlich nur ein Bagatellschaden vorliegt.


Wer trägt die Kosten für das Kfz-Gutachten?

Bei einem unverschuldeten Haftpflichtschaden gehören die erforderlichen Sachverständigenkosten grundsätzlich zum ersatzfähigen Schaden und werden bei vollständiger Haftung normalerweise von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Bei einem Bagatellschaden, einer unklaren Haftung, einer Mitschuld oder einer Kaskoschadenabwicklung können andere Regelungen gelten. Deshalb sollte die Beauftragung im Zweifel vorab mit uns abgestimmt werden.
Die Formulierung „Das Gutachten ist für Sie immer kostenlos“ sollte auf der Webseite vermieden werden, da sie rechtlich zu pauschal wäre.

Unser Fazit: Kostenvoranschlag oder Gutachten?

Ein Kostenvoranschlag kann bei einem kleinen und eindeutig überschaubaren Schaden ausreichen. Bei einem größeren Unfallschaden bietet ein unabhängiges Kfz-Gutachten jedoch eine wesentlich umfassendere Beweissicherung und berücksichtigt deutlich mehr als nur die voraussichtlichen Reparaturkosten.
Das Kfz-Sachverständigenbüro Kunz unterstützt Sie bei der Entscheidung, welche Form der Schadenfeststellung in Ihrem Fall sinnvoll ist. Wir begutachten Ihr Fahrzeug im Raum Ludwigsburg und Stuttgart flexibel vor Ort – bei Ihnen zu Hause, an Ihrem Arbeitsplatz, in Ihrer Werkstatt oder an einem vereinbarten Besichtigungsort.
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