FAQ
Hier beantworten wir Ihnen die meist gestellten Fragen unserer bisherigen Kunden.
Alles zum Gutachten
Ab wann kann ich einen Sachverständigen beauftragen?
Immer dann, wenn Sie als Geschädigte/-r in einen
Unfall verwickelt worden sind und die voraussichtliche Reparaturhöhe über der Bagatellschadensgrenze
(ca. 1000 €) liegt.
Muss ich als Geschädigte/-r für das Gutachten bezahlen?
Nein, die Versicherung des Schadenverursachers begleicht die Kosten für die Erstellung des Gutachtens.
Muss ich mein beschädigtes Fahrzeug reparieren lassen?
Sie sind als Geschädigte/-r nicht verpflichtet Ihr Fahrzeug reparieren zu lassen. Sie können Ihr Fahrzeug in der Werkstatt Ihrer Wahl reparieren lassen oder sich die im Gutachten ausgewiesenen Reparaturkosten auszahlen lassen (fiktive Abrechnung).
Wie lange dauert das Erstellen eines Gutachtens?
Je nach Umfang und Rechercheaufwand erstellen wir das Gutachten in der Regel in ein bis zwei Tagen.
Ein Sachverständiger der gegnerischen Versicherung will mein Fahrzeug begutachten.
Welche Rechte habe ich?
Sie können es verweigern. Als Geschädigte/-r haben Sie das Recht auf die Erstellung eines Gutachtens durch eine neutralen Sachverständigen.
Ihre Fragen konnten hier nicht beantwortet werden?