Kfz.- Sachverständigenbüro Kunz

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Gutachten oder Kostenvoranschlag?

 

Oft stellt man sich die Frage, ob man ein Gutachten oder einen Kostenvoranschlag benötigt, um sich den Schadensbetrag auszahlen lassen zu können.

Ein Kostenvoranschlag durch eine Vertragswerkstatt oder eine freie Werkstatt ermittelt zunächst nur die Reparaturkosten. Dabei legt die Werkstatt den Stundenverrechnungssatz fest. Oftmals gibt es einen großen Preisunterschied zwischen Vertragswerkstatt und einer freien Werkstatt. Dementsprechend kann sich das auf den Kostenvoranschlag auswirken. In einem Kostenvoranschlag werden ausschließlich die reinen Reparaturkosten berücksichtigt, sodass der Weg zum Gutachter die bessere Entscheidung ist.

In einem Gutachten werden nicht nur die Reparaturkosten kalkuliert, sondern auch weitere zusätzliche Schadensforderungen wie zum Beispiel Wertminderung, Kosten für Nutzungsausfall etc. 

Die Erstellung eines Gutachtens ist für Sie als Geschädigte/-r kostenlosRufen Sie uns an, wir beraten Sie gerne. Die Fahrzeugbegutachtung erfolgt vor Ort oder gerne auf Wunsch bei Ihnen.

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